Antrag auf Geistiges Heilen

Liebe Klient*in,

 

durch meine Tätigkeit aktiviere ich deine Selbstheilungskraft und ersetze weder Diagnosen noch Behandlungen von Ärzten, Heilpraktikern und anderen anerkannten Medizinern. Um Klarheit auf beiden Seiten zu schaffen bitte ich dich, dir folgenden Antrag vorab in Ruhe durchzulesen. So weißt du genau, was ich mache und wofür ich zuständig bin. Wenn du noch Fragen hast, sprich mich bitte gerne an.

 

Du kannst den Antrag entweder bereits unterschrieben zur Heilsitzung mitbringen oder ihn nach einer Beratung vor Ort ausfüllen.


Inhalt des Antrages (steht weiter unten als Download bereit)

 

"Als Heilerin bin ich weder Ärztin, Heilpraktikerin, Psychologin, noch übe ich einen anderen schulmedizinischen Beruf aus.

 

Geistiges Heilen ist keine Arbeit im therapeutischen Sinne, sondern ein rein spiritueller und ritueller Vorgang. Es werden keine Heilversprechen gegeben und keine Diagnosen gestellt. Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Ausstrahlung und Einzigartigkeit der Heilsitzungen. Daher kann von Seiten des Geistigen Heilers keinerlei Garantie für die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit gegeben werden.

 

Der Klient übernimmt selbst die Verantwortung für seine eigene Entwicklung. Energiearbeit kann den Menschen dazu befähigen, sein Leben in die eigene Hand zu nehmen, zu agieren, anstatt zu reagieren. Mit der wiedergewonnenen Freiheit können sich Lebensveränderungen einstellen. Eine Beratung unter Anwendung geistiger Heilweisen umfasst nur Lösungsmöglichkeiten, Modelle und Verbesserungsvorschläge. Inwieweit diese angenommen werden, liegt im Ermessen des Klienten. Der Geistige Heiler übernimmt keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung des Auftraggebers sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen und Hoffnungen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der Heilsitzung zu Erstverschlimmerungen kommen kann, die sich sowohl emotional als auch körperlich bemerkbar machen können. Ein eigenverantwortliches Handeln beinhaltet ggf. das Aufsuchen eines Schulmediziners, um ernsthafte gesundheitliche Beschwerden auszuschließen, bzw. schulmedizinisch zu behandeln.

 

Es handelt sich beim Geistigen Heilen und bei einer Heilsitzung weder um eine Heilmethode noch um eine Therapieform. Bei ernsten gesundheitlichen Beschwerden müssen Sie sich daher unbedingt an Ihren Arzt oder Heilpraktiker wenden. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden.

 

Als Geistige Heilerin unterliege ich keiner gesetzlichen Schweigepflicht, dennoch behandle ich alle Informationen streng vertraulich."

 


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Bitte bringe folgenden Antrag unterschrieben zur nächsten Heilsitzung mit. Falls du es vergessen oder übersehen haben solltest, liegen natürlich auch Vordrucke bei mir im WohlRaum bereit.

 

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Antrag auf Geistheilung.pdf
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